Der Vorstand hat im Mai 2020 folgenden Beschluß zur
Vermeidung von Verletzungen des gewerblichen Rechtsschutzes (‘Produktpiraterie’)
gefaßt:
1. Das Thema tangiert auch den Modellbau, da zunehmend Produkte auf einem globalen Markt verfügbar werden, die eindeutig Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes verletzen (z.B. Kopien von Bausätzen) oder sich in einer Grauzone bewegen (z.B. unauthorisierte Bausätze nach gewerblichen Plänen). Es ist dabei aber für den einzelnen Modellbauer oft kaum möglich festzustellen, ob die Herstellung und der Vertrieb bestimmter Produkte durch einzelne Anbieter die Rechte Dritter verletzen, d.h. ob z.B. Produktpiraterie vorliegt.
2. Die Satzung des AK wurde im Jahr 1964 aufgestellt, zu einem Zeitpunkt, als solche Fragen noch nicht die heutige Bedeutung erlangt hatten und enthält deshalb keine Richtlinien für das Verhalten des AK in dieser Hinsicht.
3. Es ist Aufgabe des Vorstandes, den AK von Schadenersatzforderungen und sonstigen Schäden freizuhalten, die durch eine Nutzung der Angebote des AK, z.B. des Forums, entstehen können, die eine Verletzung des gewerblichen Rechtsschutzes darstellen.
4. Verletzungen dieses Rechtschutzes sind zwar ein Straftatbestand, werden aber nur auf Antrag des Rechteinhabers verfolgt. Sie enden meist in einem zivilrechtlichen Streit zwischen dem Rechteinhaber und dem, der dieses Recht tatsächlich oder vermeintlich verletzt.
5. Solche Rechtsverletzungen tangieren den AK nur dann, wenn sie wissentlich oder unwissentlich mit Hilfe seiner Angebote, d.h. des LOGBUCH, der Sonderdrucke oder des Internet-Forums geschehen.
6. Im presserechtlichen Sinn verantwortlich für das LOGBUCH zeichnet der 1. Vorsitzende.
7. In erster Instanz unterzieht der Chefredakteur zur Publikation anstehende Manuskripte einer genauen Kontrolle und klärt fragliche Punkte mit den Autoren. Der 1. Vorsitzende unternimmt eine abschließende Schlußkontrolle.
8. Im AK-Forum werden die Beiträge durch die Administratoren regelmäßig im Hinblick auf mögliche Rechtsverletzungen durchgesehen und diese löschen (Teile von) Beiträge(n) ggfs. nach Rücksprache mit den Autoren.
9. Der Vorstand des AK hat aber weder die Marktkenntnis, noch die Mittel aktiv festzustellen, ob bestimmte Produkte, die bei privaten Projekten verwendet oder erwähnt werden, die gewerblichen Rechte Dritter verletzen.
10. Der Schutz ökonomischer Interessen einzelner Mitglieder oder der Modellbauindustrie als Ganzem sind nicht die Aufgabe des AK. Der Vorstand des AK kann nicht als ethischer Richter auftreten, das betrifft insbesondere auch Fälle, die von Fachleuten als rechtliche Grauzonen angesehen werden.
11. Bei konkreten Hinweisen auf Verletzungen des gewerblichen Rechtsschutzes im LOGBUCH bzw. im Internet-Forum unternimmt der Vorstand Schritte, um die Sachlage zu klären und veranlaßt ggfs. die Entfernung solcher Verletzungen.
12. Der AK toleriert keine Nutzung seiner Angebote (LOGBUCH, Forum) als Plattform für die Werbung für Produkte, die den gewerblichen Rechtsschutz verletzen. Der Vorstand ist in solchen Fällen verpflichtet einzuschreiten, um den AK von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei zu halten.
13. Über die Handlungen seiner Mitglied außerhalb der Aktivitäten des AK hat der Vorstand keine Jurisdiktion. Falls aber ein konkreter Fall eines Verstoßes gegen den gewerblichen Rechtsschutz durch ein Mitglieder bekannt wird, ergreift der Vorstand Maßnahmen, um sicherzustellen, daß der AK in keiner Weise mit diesen Aktivitäten in Beziehung gebracht werden kann, ggfs. also ein Ausschlußverfahren gem. §8(b) der Satzung.
Vermeidung von Verletzungen des gewerblichen Rechtsschutzes
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